Sie plädieren dafür, Geimpfte von Einschränkungen zu befreien.
Zu Ihrer Information:
Frage an Sie - Stand Mitte Januar 2021: Sie plädieren also dafür, alle ca. 1 Mio. Geimpfte plus ca. 1,7 Mio. Genesene (s. Anlage) ab sofort den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben.
Über eine – zeitnahe – Antwort von Ihnen würden wir uns freuen, um sie zusammen mit dieser Frage in Physioklin zu publizieren.
Unter Bezug auf die heutige (18.01.2021) Meldung in der SZ:
Vorsichtige Unterstützung erhielt Maas von FDP-Chef Christian Lindner: Wenn jemand nachweisbar nicht mehr gefährlich ist, dann kann man ihm die Ausübung der Grundrechte auch nicht mehr verwehren.
Daher die gleiche Frage an Sie – wie an Herrn Maas:
Sie plädieren also dafür alle ca. 1 Mio. Geimpfte plus ca. 1,7 Mio. Genesene ab sofort den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben.
Zu Ihrer Information ... (siehe oben).
Über eine – zeitnahe – Antwort von Ihnen würden wir uns freuen, um sie zusammen mit dieser Frage in Physioklin zu publizieren.
Anders als Herr Maas schickt Herr Lindner eine prompte Antwort mit einer kritischen Darstellung der derzeitigen Corona-Politik der Bundesregierung, insbesondere sträubt sich Herr Lindner – zu Recht – gegen das Wort Privilegien, wenn es doch nur um die Rückgewinnung von Grundrechten geht. Die Frage, ob nicht die 1,7 Mio. Genesenen wie die 1 Mio. Geimpften behandelt werden müssten, wurde nicht beantwortet.
Daher eine neue – konstruktive – Frage an Herrn Lindner:
Dieser Nachweis (Internet „Überprüfen Sie Ihren Impferfolg“ für 25 €) kostet zur Zeit (eigene Erfahrung) ca. 25 €, die Höhe des erforderlichen Titers (Konzentration der Covid-19-AK) legt das RKI fest.
Wenn Sie diese neue Frage – wenigstens ansatzweise – bejahen könnten, würde ich diese gerne publizieren. Mit dem Anhang (PEI) will ich Sie nicht unnötig beeindrucken, sondern zeigen, dass dieser Ansatz – vernünftig und praktisch – durchführbar ist. Wir halten dazu fest: Sie sind kein Mediziner und ich kein Virologe.
R. Zander (79, parteilos)
Chronologie der aktuellen Diskussion.
Die Abklärung des vorgeschlagenen Nachweises erfolgte mit prompter Antwort: